In Gebäuden sind Brandschutztüren und -tore zentral für den vorbeugenden Brandschutz. Als Feuerschutzabschlüsse schirmen sie die notwendigen Durchgänge zwischen den einzelnen Brandschnitten gegen den Durchtritt von Flammen, Hitze und Rauch ab. Sie sorgen damit auch für sichere Flucht- und Rettungswege. Im September 2019 treten neue Vorschriften in Kraft.
Brandschutztüre und -tore sind entsprechend den Vorgaben des Herstellers unter Beachtung des Prüfzeugnisses einzubauen und regelmäßig sachkundig zu kontrollieren, damit sie funktionstüchtig bleiben. Bei falsch oder schlecht gewarteten Türen und Toren droht über die Gefährdung von Menschen und Produktion hinaus der Verlust des Versicherungsschutzes. Verkeilen, verstellen festbinden oder Ähnliches ist strafbar.
Vom 1. September 2019 an dürfen Brandschutztüren und -tore nur noch auf Basis der DIN EN 16034 in Verkehr gebracht und verwendet werden. Das Verfahren der CE-Kennzeichnung auf Basis eines Klassifizierungsberichts nach EN 13501-2 ersetzt die bisher für den Einbau maßgeblichen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) für Rauchschutzabschlüsse.
Wir empfehlen Ihnen, schon jetzt auf die neue Kennzeichnung zu achten; bestehende Brandschutztüre und -tore haben Bestandsschutz.
Kraftbetätigte Brandschutztüren und -tore unterliegen neben den Vorgaben der EU-Verordnung 305/2011 und der Maschinenrichtlinie 2006/42 EWG auch der ASR A1.7. Zum Schutz von Menschen, die sich im Bereich der Brandschutztore aufhalten oder diese passieren, sind diverse Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Zuständig für die wiederkehrende Prüfung und Dokumentation ist der Betreiber. Die Messung der zulässigen Schließkräfte nach Anhang A der DIN EN 12453 ist Teil der Prüfung. Die zulässige Schließkraft gibt den Druck an, der maximal für wenige Sekunden auf eine Person einwirken darf. Prüfen und messen erfordert eine Spezialausstattung und darf nur von einer befähigten Person ausgeführt werden.
Die Arbeit von CWS Fire Safety beginnt schon vor dem Einbau von Brandschutztüren und -toren. Gemeinsam mit Ihnen sehen wir uns die Örtlichkeiten an, prüfen unter anderem die Beschaffenheit der Wandanschlüsse und beraten, welches Fabrikat infrage kommt. Wir liefern auch Sonderanfertigungen. Bei Einbau, Wartung und Instandhaltung halten wir alle rechtlichen Vorgaben ein, und wir liefern die Dokumentationen.