Ein Entstehungsbrand ist eine kritische Situation, die schnelles und besonnenes Handeln erfordert. In diesem Blogartikel erfahren Sie, was ein Entstehungsbrand ist und wie sowie wann Sie einen Entstehungsbrand löschen können. Zudem widmen wir uns der Frage, ob Arbeitnehmer verpflichtet sind, einen Entstehungsbrand zu löschen.
Ein Entstehungsbrand bezeichnet ein Feuer in der Anfangsphase. Das Feuer befindet sich noch in einem begrenzten Bereich und kann mit einfachen Mitteln, wie Feuerlöschern, kontrolliert werden. Typischerweise ist die Hitze- und Rauchentwicklung bei einem Entstehungsbrand gering, was das Eingreifen erleichtert.
Entstehungsbrand sind oft Schwelbrände durch:
- defekte elektronische Geräte
- überlastete Steckdosen
- vergessen Herdplatten
- unbeaufsichtigte Kerzen
Allerdings kann ein Entstehungsbrand sehr schnell zu einem Vollbrand ausweiten, insbesondere bei unzureichendem Eingreifen oder ungünstigen Bedingungen wie starker Zugluft. Daher ist schnelles und entschiedenes Handeln besonders wichtig.
Charakteristika eines Entstehungsbrands
- Begrenzte Ausbreitung: Der Brand bleibt auf eine kleine Fläche beschränkt.
- Geringe Rauchentwicklung: Rauch behindert die Sicht noch nicht erheblich. Dennoch ist Rauch immer hochgiftig und sollte keinesfalls unterschätzt werden.
- Einfache Löschmöglichkeiten: Tragbare Feuerlöscher reichen in der Regel aus, um das Feuer zu bekämpfen.
- Frühe Erkennbarkeit: Entstehungsbrände werden häufig direkt nach ihrem Ausbruch entdeckt. Rauchmelder spielen hierbei eine entscheidende Rolle, insbesondere in wenig frequentierten Bereichen oder während der Nacht.
Die Entscheidung, einen Entstehungsbrand zu löschen, hängt von der Situation und den persönlichen Fähigkeiten ab. Befolgen Sie diese Schritte:
Wichtig: Löschen Sie einen Entstehungsbrand nur, wenn Sie sicher sind, dass Ihre Sicherheit nicht gefährdet ist. Andernfalls verlassen Sie den Bereich und überlassen das Löschen den Einsatzkräften.
Arbeitnehmer sind rechtlich nicht verpflichtet, einen Entstehungsbrand zu löschen. Sie müssen also keine persönlichen Gefahren eingehen. Allerdings besteht die Verpflichtung, im Rahmen der Möglichkeiten zur Schadenminderung beizutragen. Dies kann das Alarmieren der Feuerwehr oder das Bedienen eines Feuerlöschers umfassen, sofern keine Gefahr für die eigene Gesundheit besteht. Eine fundierte Abwägung des Risikos ist hierbei entscheidend.
Wichtig: Für solche Fälle ist es von Relevanz, das Arbeitgeber regelmäßig Brandschutz-Schulungen anbieten. Der Arbeitgeber muss Beschäftigte gemäß § 6 ArbStättV anhand der Gefährdungsbeurteilung angemessen und verständlich unterweisen.