Wer darf Feuerwehrpläne erstellen?

Geschrieben von Carla Winkelmann | Jul 31, 2025, 12:00:00 AM
Feuerwehrpläne gehören zu den wichtigsten Dokumenten im vorbeugenden Brandschutz. Sie dienen der Feuerwehr als Orientierungshilfe im Einsatzfall – und müssen entsprechend normgerecht und fachlich korrekt erstellt werden. Doch wer darf Feuerwehrpläne überhaupt anfertigen? Und was müssen Sie als Betreiber eines Gebäudes beachten?

Wer darf Feuerwehrpläne erstellen?

Laut der aktuellen Norm DIN 14095 dürfen Feuerwehrpläne ausschließlich von fachkundigen Personen oder Dienstleistern erstellt werden. Die Anforderungen an diese Fachkunde sind hoch, da es sich um sicherheitsrelevante Dokumente handelt. Zu den berechtigten Personengruppen zählen:

  • Brandschutzbeauftragte mit entsprechender Zusatzqualifikation
  • Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz
  • Architekt:innen oder Ingenieur:innen mit nachgewiesener Erfahrung im Brandschutz

Entscheidend ist nicht nur das technische Wissen, sondern auch die Erfahrung im Umgang mit Vorschriften und im Austausch mit Feuerwehrbehörden.

Welche Rolle spielt die Feuerwehr?

Ein erstellter Feuerwehrplan muss von der örtlich zuständigen Feuerwehr geprüft und freigegeben werden. Dabei achten die Einsatzkräfte darauf, dass alle notwendigen Informationen vorhanden, vollständig und verständlich dargestellt sind.

Tipp: Eine enge Abstimmung mit der Feuerwehr bereits während der Planerstellung erleichtert die spätere Freigabe und beschleunigt den Prozess.

Feuerwehrpläne nur vom Profi

Feuerwehrpläne dürfen ausschließlich von fachkundigen Personen oder spezialisierten Firmen erstellt werden. Die komplexen Anforderungen der DIN-Norm sowie die Pflicht zur Abstimmung mit der Feuerwehr sprechen dafür, einen erfahrenen Dienstleister wie CWS Fire Safety zu beauftragen. So sind Sie auf der sicheren Seite – im Alltag wie im Ernstfall.

Haben Sie noch Fragen dazu, wer Feuerwehrpläne erstellt?