Abwehrender Brandschutz und vorbeugender Brandschutz sind eng verbunden, sie haben allerdings unterschiedliche Ziele und Verantwortlichkeiten.
Abwehrender Brandschutz bezieht sich auf Maßnahmen, um Brände zu bekämpfen, nachdem sie bereits ausgebrochen sind. Bekämpft werden sie von der Feuerwehr. Dabei dominieren drei Ziele im abwehrenden Brandschutz:
Verantwortlich für den abwehrenden Brandschutz sind in erster Linie die Feuerwehren. Durch Einsatztaktik, Angriffsstrategie und entsprechende Löschutensilien können sie einen ausgebrochenen Brand bekämpfen. Bei der Verantwortung gibt es eine Überschneidung mit dem vorbeugenden Brandschutz. Damit im abwehrenden Brandschutz ausreichend Wasser zum Löschen vorhanden ist, sind z. B. Löschwasserentnahmestellen bereitzustellen. Bei gewissen Brandschutzeinrichtungen ist der Austausch wie auch die Einholung der Genehmigung mit Behörden und der Feuerwehrdienststelle zwingend notwendig. Wir als Brandschutz-Dienstleister kennen diese Besonderheiten, stimmen uns ab und holen entsprechende Genehmigungen ein. Nehmen Sie gern Kontakt auf.
Es gibt einige Maßnahmen, die zum abwehrenden Brandschutz gehören, anbei ein paar Beispiele:
Der abwehrende Brandschutz wie auch der vorbeugende Brandschutz ergänzen sich und sind wichtige Bestandteile eines umfassenden Brandschutzkonzepts. Wenn Sie Fragen zum vorbeugenden oder abwehrenden Brandschutz haben, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.