Neue VdS-Richtlinie VdS 2095

Geschrieben von Carina Ingendae | Sep 30, 2019, 12:00:00 AM

Brandmeldeanlagen reagieren sofort und starten die Brandbekämpfung an Ort und Stelle. Die Richtlinie VdS 2095 „Automatische Brandmeldeanlagen, Planung und Einbau“ wurde grundlegend überarbeitet. Das Wichtigste in Kürze:

Die Richtlinie VdS 2095 betreffen Brandmeldeanlagen, die nach Branderkennung die Feuerwehr alarmieren, Evakuierungen einleiten oder Löschanlagen ansteuern. Die Richtlinie bildete seinerzeit die Basis der Norm DIN VDE 0833-2.

VdS 2095 / Vorschrift bei Brandmeldeanlagen

Das ist neu :

  • Erweiterung um Hilfestellungen zur verlässlichen Gestaltung der immer vielfältiger werdenden Schnittstellen und die damit verbundene Wirkprinzipprüfungen 
  • Separater Anhang zum Einsatz von Mehrfachsensormeldern
  • Hinweise zur Projektierung von Ansaugrauchmeldern in Zweimeldungsabhängigkeit und für den Einsatz nicht rücksetzbarer linienförmiger Wärmemelder
  • Komplette Übernahme der Inhalte der DIN VDE 0833-2

Die VdS 2095 ist anzuwenden, wenn eine VdS-Anerkennung der automatischen Brandmeldeanlage ausdrücklich gefordert ist, etwa seitens des Sachversicherers oder Auftraggebers. Für baurechtliche Brandmeldeanlagen reicht in der Regel die Umsetzung der DIN 14675 und DIN VDE 0833 aus.