In den letzten Jahren hat das Thema PFAS (per- und polyfluorierte Chemikalien) zunehmend an Bedeutung gewonnen. So werden die potenziell schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit des Menschen immer deutlicher. Infolgedessen treten schrittweise verschiedene PFAS-Verbote in der EU – und somit auch in Deutschland – in Kraft. Dazu zählt u. a. auch das PFAS-Verbot in Feuerlöschern.
PFAS sind eine Gruppe von Chemikalien, die in verschiedenen industriellen Anwendungen verwendet wurden, darunter auch in Feuerlöschern. Sie zeichnen sich durch ihre Wasser- und fettabweisenden Eigenschaften aus. So wurden sie in Schaumfeuerlöschern eingesetzt, um eine effektive Bekämpfung von Bränden zu gewährleisten.
Die Entscheidung, den Einsatz von PFAS u. a. in Feuerlöschern zu verbieten, basiert auf wachsenden Erkenntnissen über die Umwelt- und Gesundheitsrisiken dieser Chemikalien. Deutschland und die EU haben erkannt, dass ein Verbot notwendig ist, um die Belastung von Böden, Gewässern und des Menschen mit PFAS zu reduzieren. So gillt:
- Ab dem 23. April 2027 ist der Einsatz von PFAS-haltigen Feuerlöschern für Ausbildungszwecke sowie durch öffentliche Feuerwehren nicht mehr zulässig.
- Ab dem 23. Oktober 2026 dürfen Feuerlöscher mit PFAS nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
- Bis 2030 dürfen PFAS-Feuerlöscher, die vor dem Stichtag hergestellt wurden, im Rahmen einer Übergangsregelung verwendet werden.
Wirtschaftlicher Übergang zu PFAS-freien Feuerlöschern unter Beachtung der Übergangsfristen
Fristgerechte Erfüllung der neuen EU-Vorgaben für Löschmittel
Stärkung der Nachhaltigkeit im Betrieb mit PFAS-freien Feuerlöschern