In den letzten Jahren hat das Thema PFAS (per- und polyfluorierte Chemikalien) zunehmend an Bedeutung gewonnen. So werden die potenziell schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit des Menschen immer deutlicher. Infolgedessen treten schrittweise verschiedene PFAS-Verbote in der EU – und somit auch in Deutschland – in Kraft. Dazu zählt u. a. auch das PFAS-Verbot in Feuerlöschern.
PFAS und Feuerlöscher: Der Zusammenhang
PFAS sind eine Gruppe von Chemikalien, die in verschiedenen industriellen Anwendungen verwendet wurden, darunter auch in Feuerlöschern. Sie zeichnen sich durch ihre Wasser- und fettabweisenden Eigenschaften aus. So wurden sie in Schaumfeuerlöschern eingesetzt, um eine effektive Bekämpfung von Bränden zu gewährleisten.

PFAS-Verbot: Feuerlöscher
Die Entscheidung, den Einsatz von PFAS u. a. in Feuerlöschern zu verbieten, basiert auf wachsenden Erkenntnissen über die Umwelt- und Gesundheitsrisiken dieser Chemikalien. Deutschland und die EU haben erkannt, dass ein Verbot notwendig ist, um die Belastung von Böden, Gewässern und des Menschen mit PFAS zu reduzieren. So gillt:
- Ab dem 23. April 2027 ist der Einsatz von PFAS-haltigen Feuerlöschern für Ausbildungszwecke sowie durch öffentliche Feuerwehren nicht mehr zulässig.
- Ab dem 23. Oktober 2026 dürfen Feuerlöscher mit PFAS nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
- Bis 2030 dürfen PFAS-Feuerlöscher, die vor dem Stichtag hergestellt wurden, im Rahmen einer Übergangsregelung verwendet werden.


Unser PFAS-freier Feuerlöscher
- Brandklassen: A und B
- Typen: Schlagkopfarmatur oder Handhebel-Funktion
- Anwendung an elektrischen Anlagen: Ja mit Mindestabstand von 1m
- Löschmittel: Biologisch abbaubar und gemäß europäischer Richtlinien
Ihre Vorteile jetzt zu handeln
Wirtschaftlicher Übergang zu PFAS-freien Feuerlöschern unter Beachtung der Übergangsfristen
Fristgerechte Erfüllung der neuen EU-Vorgaben für Löschmittel
Stärkung der Nachhaltigkeit im Betrieb mit PFAS-freien Feuerlöschern