Eigentlich sind Brandschutzklappen total sinnvoll. Sie verhindern das Ausbreiten von Rauch und Feuer über Lüftungsleitungen, indem sie sich automatisch schließen und unterbinden dadurch das Ausweiten von Bränden in angrenzende Brandabschnitte.
Allerdings wurde der Schadstoff Asbest bei Brandschutzklappen in Gebäuden bis 1989 verbaut.
Asbest kann zu erheblichen gesundheitlichen Risiken und Schäden führen und gilt als nachgewiesen krebserregend, sofern er in Gebäuden unbekannt bleibt und zum Beispiel über Lüftungskanäle freigesetzt wird.
Gesundheitliche Risiken durch asbesthaltige Brandschutzklappen
Bei Brandschutzklappen wurde Asbest im Klappenblatt, diversen Bauteilen und besonders häufig in Anschlagdichtungen aus einem asbesthaltigen Schaumstoff verarbeitet. Diese Dichtungen neigen im Laufe der Jahre zum Zerfall und stellen somit eine Gefahr dar. Darüber hinaus wurden asbesthaltige Brandschutzplatten zur Verkleidung oder Ummantelung der Brandschutzklappe verbaut.
In der Vergangenheit bestanden für asbesthaltige Brandschutzklappen keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen bei Wartungen oder Sanierungsbedarf, sofern keine Abnutzungserscheinungen auftraten und die Brandschutzklappen nach den damaligen gesetzlichen Bestimmungen verbaut wurden (siehe Asbestrichtlinie).
Diese Richtlinie gilt seit der LASI-Verordnung der Landesminister Stand 2018, die den Umgang mit allen Schadstoffen regelt, nicht mehr!

Mindestens jährliche Prüfung
von asbesthaltigen Brandschutzklappen!
Die LASI-Verordnung 2018 fordert, das asbesthaltige Brandschutzklappen gemäß der Herstellerangaben mindestens 1x jährlich oder je nach Verschmutzungsgrad sogar monatlich unter Einhaltung der Gefahrstoffverordnung durchzuführen sind.
Folglich entstehen sehr hohe Kosten für veraltete und schadstoffbelastete Brandschutzklappen.
Langfristig ist eine Sanierung der asbesthaltigen Brandschutzklappen aus wirtschaftlichen und gesundheitlichen Gründen unabdingbar.
Sanierung von asbesthaltigen Brandschutzklappen
Die Sanierung darf nur von behördlich zugelassenen Fachfirmen (gemäß GefStoffV Anhang I Nummer 2.4 Absatz 4) für ASI-Arbeiten an schwachgebundenem Asbest durchgeführt werden. Hierbei ist durch die Fachfirma eine Sachkunde nach Anlage 3 der TRGS 519 nachzuweisen und Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 14 der TRGS 519 umzusetzen. CWS Fire Safety hat diese Sachkunde.
Wir prüfen & sanieren asbesthaltige Brandschutzklappen
Die CWS Fire Safety GmbH bietet Ihnen ein Rundum-Sorglos Paket für die Sanierung Ihrer Brandschutzklappen.
Dabei steht der Schutz von Menschen an erster Stelle. Zum einen sind unsere Fachleute mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet, zum anderen wird die Arbeitsumgebung durch Schwarzbereiche abgeriegelt. Spezielle Absauggeräte sorgen dafür, dass die Schadstoffe zu keiner Zeit entweichen können. Zugleich übernehmen wir für Sie die fachgerechte Entsorgung im Zuge der Schadstoffsanierung.

Unsere Leistungen im Überblick:
Vor-Ort-Besichtigung: Sichtung von Gebäudeunterlagen und Begehung vor Ort zur Identifizierung der Gefahrenquellen in allen Räumen des betreffenden Gebäudes.
Asbest-Proben und Laboranalyse: Entnahme von Proben vor Ort mit anschließender Laboranalyse.
Sorgfältige Planung: Festlegung der genauen gesundheitlichen und rechtlichen Standards (inkl. Kostenvoranschlag) für Schadstoffsanierung und -entsorgung.
Sanierung und Entsorgung: Anmeldung und Durchführung der Sanierungsarbeiten unter allen notwendigen Sicherheitsvorkehrungen nach TRGS 519.