Bestellung zum Brandschutzbeauftragten

Die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten muss schriftlich und gemäß BetrVG erfolgen.
Ein effektiver Brandschutz ist in Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um Mitarbeiter, Sachwerte und den Geschäftsbetrieb zu schützen. Eine Schlüsselrolle spielen dabei – insbesondere in größeren Betrieben – Brandschutzbeauftragte. Sie betreuen und beraten die Unternehmensführung in allen Belangen des vorbeugenden Brandschutzes.Hierbei kann die Aufgabe an einen internen Mitarbeiter oder externen Experten übertragen werden.  
 Wir geben Auskunft, was bei der Bestellung zum Brandschutzbeauftragten zu beachten ist.

Die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten

Inwieweit ein Brandschutzbeauftragter in einem Unternehmen erforderlich ist, definieren verschiedene Richtlinien, u. a. die Baurichtlinien, Landesbauordnungen oder die Gefährdungsbeurteilung.

Die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten-CWS unterstützt
Bestellung zum Brandschutzbeauftragten

Grundsätzlich muss die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) erfolgen. Zudem muss die Brandschutzbeauftragter-Bestellung schriftlich stattfinden, da in dieser auch die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten und die Bestimmungen nach DGUV festgeschrieben werden müssen.

Dies gilt sowohl für die Bestellung eines internen als auch für einen externen Brandschutzbeauftragten.

Externer Brandschutzbeauftragter-Bestellung

Bei Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten der CWS Fire Safety bestimmen wir gemeinsam, welche Aufgaben der externe Brandschutzbeauftragte erfüllen muss und wie oft er für Sie da ist. Der Leistungskatalog ist Teil des Vertrags zwischen Ihnen und unserem CWS Fire Safety Team sein.

Externer Brandschutzbeauftragter-Bestellung-CWS Fire Safety (1)

Haben Sie noch Fragen zur Bestellung zum Brandschutzbeauftragten?

Jetzt Kontakt aufnehmen.