Wir geben Auskunft, was bei der Bestellung zum Brandschutzbeauftragten zu beachten ist.
Die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten
Inwieweit ein Brandschutzbeauftragter in einem Unternehmen erforderlich ist, definieren verschiedene Richtlinien, u. a. die Baurichtlinien, Landesbauordnungen oder die Gefährdungsbeurteilung.


Grundsätzlich muss die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) erfolgen. Zudem muss die Brandschutzbeauftragter-Bestellung schriftlich stattfinden, da in dieser auch die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten und die Bestimmungen nach DGUV festgeschrieben werden müssen.
Dies gilt sowohl für die Bestellung eines internen als auch für einen externen Brandschutzbeauftragten.
Externer Brandschutzbeauftragter-Bestellung
Bei Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten der CWS Fire Safety bestimmen wir gemeinsam, welche Aufgaben der externe Brandschutzbeauftragte erfüllen muss und wie oft er für Sie da ist. Der Leistungskatalog ist Teil des Vertrags zwischen Ihnen und unserem CWS Fire Safety Team sein.
