Ob Schuhe, Kinderwagen, Fahrrad oder Deko vor der Haustür. Immer wieder kommt es zu vermehrtem Ärger in Mehrfamilienhäusern, weil der Nachbar das gemeinsame Treppenhaus als Ablageort für persönliche Sachen nutzt. Dabei spielt auch der Brandschutz im Treppenhaus eine entscheidende Rolle.
Warum ist Brandschutz im Treppenhaus wichtig?
Allgemein gilt:
Die Bewohner eines Mehrfamilienhauses sind berechtigt, von der Mietsache an sich bzw. dem Gemeinschaftseigentum Gebrauch zu machen. Hierzu gehört auch die Nutzung des gemeinsamen Treppenhauses.
Dennoch gibt es den wichtigen Grundsatz, dass ein Treppenhaus verkehrssicher sein muss. Sie sind stets freizuhalten, um Einsatzkräften (z. B. der Polizei, Sanitätern, Notärzten oder der Feuerwehr) die Arbeit in einer Notsituation nicht zu erschweren. Zudem gelten Hausflure und Treppenhäuser als erster Flucht- und Rettungswege im Brandfall. Sie sollten nicht durch Gegenstände (z. B. Möbel, Deko oder Fahrräder) blockiert werden. Darüber hinaus ist eine möglichst geringe Brandlast im Treppenhaus wichtig, um die Sicherheit der Bewohner im Brandfall zu gewähren.

Vorschriften für den Brandschutz im Treppenhaus
In Deutschland gibt es derzeit keine einheitlichen Vorschriften für den Brandschutz im Treppenhaus. Jedoch gibt es bundeslandspezifische Brandschutzverordnungen, die definieren, wie der Brandschutz im Treppenhaus auszusehen hat.
Darüber hinaus fordern die Landesbauordnungen eine möglichst geringe Brandlast im Treppenhaus, da das Treppenhaus in der Regel auch den ersten Flucht- und Rettungsweg darstellt.
Zugleich ist darauf zu achten, dass die Mindestbreite der Flure nicht durch Gegenstände verengt wird. Insbesondere da der Fluchtweg auch immer ein Angriffsweg für die Feuerwehr im Brandfall sowie für den Rettungsdienst bei einem medizinischen Notfall ist.

Als Mieter für Sicherheit sorgen
Grundsätzlich ist der Vermieter eines Mehrfamilienhauses für die allgemeine Sicherheit im Treppenhaus verantwortlich. So darf er entscheiden, was seinen Mietern erlaubt ist und was nicht. Üblicherweise wird dies auch in der Hausordnung oder im Mietvertrag geregelt.
Die Aufgabe des Vermieters liegt jedoch auch darin, zu jeder Zeit sicherzustellen, dass potenzielle Gefahren im Treppenhaus beseitigt und damit einhergehende Unfälle vermieden werden können. Zugleich ist er für den Brandschutz im Treppenhaus verantwortlich. Das heißt, er muss für gekennzeichnete und freie Flucht- und Rettungswege sowie eine möglichst geringe Brandlast im Treppenhaus sorgen. Dazu zählt u. a. auch eine funktionierende Sicherheitsbeleuchtung im Treppenhaus. Somit wird sichergestellt, dass sich die Bewohner selbst in einem möglichen Brandfall orientieren und Gebäude zügig verlassen können.
Zusammenfassend ist es die beste Möglichkeit, das Treppenhaus komplett frei von möglichen Gegenständen und Kommoden zu halten. Nur so ist es möglich, eine größtmögliche Sicherheit im Brandfall mit einer starken Rauchentwicklung gewährleisten zu können.
Jedoch ist es möglich, Gegenstände im Hausflur zu platzieren, insofern diese die Flucht- und Rettungswege keinesfalls beeinträchtigen oder versperren. Für den Brandschutz und die Sicherheit ist jedoch der Vermieter verantwortlich, weshalb die Hausordnung durch den Vermieter an einem für jeden Bewohner seines Hauses zugänglichen Stelle ausgehangen und auch in den einzelnen Mietverträgen festgehalten werden sollte. Den Anweisungen der Hausordnung durch den Mieter ist stets Folge zu leisten.