PFAS-Verbot für Feuerlöscher: Aktueller Stand

Neue EU-Verordnung 2025/1988: PFAS in Feuerlöschschäumen werden verboten – rechtzeitig umstellen!

Ab dem 23. Oktober 2025 gilt die neue EU-Verordnung 2025/1988 – mit weitreichenden Folgen für Betreiber, Anwender und Hersteller von Feuerlöschsystemen mit Schaum. Die Verordnung regelt das stufenweise Verbot von PFAS in Feuerlöschschäumen und legt konkrete Fristen, Ausnahmen und Pflichten fest.

Hier erfahren Sie, was das in der Praxis bedeutet – und welche Maßnahmen jetzt wichtig sind.

Was sind PFAS – und warum sind sie problematisch?

PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind synthetische Chemikalien, die die Oberflächenspannung von Wasser reduzieren und dadurch die Bildung eines besonders gleichmäßigen, feinen Schaums ermöglichen. Dieser Schaum legt sich stabil über brennende Flüssigkeiten wie Öle oder Treibstoffe und verhindert eine Vermischung des Wasser-Schaum-Gemischs mit diesen Substanzen. Dank dieser Eigenschaften wird die Gefahr von Rückzündungen deutlich verringert, ebenso das Entweichen gefährlicher Gase. 

Aus diesen Gründen wurden PFAS über viele Jahre hinweg in Feuerlöschschäumen verwendet – insbesondere bei Bränden der Brandklasse B (Flüssigkeitsbrände).

Das Problem: PFAS sind kaum biologisch abbaubar, reichern sich in der Umwelt an und gelten als potenziell gesundheitsschädlich. Deshalb verfolgt die EU das Ziel, diese Stoffe schrittweise zu verbieten.

 

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PFAS-Verbot: Der aktuelle Stand

Die neue EU-Verordnung sieht ein stufenweises Verbot von PFAS in Feuerlöschschäumen vor. Ab dem 23. Oktober 2030 dürfen PFAS-haltige Schaummittel mit einer Konzentration ab 1 mg/l weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden.
Auch für tragbare Feuerlöscher gelten klare Fristen!

PFAS-Verbot für tragbare Feuerlöscher

Ab dem 23. Oktober 2030 dürfen PFAS-haltige Löschmittel in tragbaren Feuerlöschern nicht mehr verwendet werden, wenn ihre Konzentration mindestens 1 mg/l beträgt. Das Inverkehrbringen solcher Produkte ist bereits ab dem 23. Oktober 2026 untersagt.

Die EU hat abgestufte Übergangsfristen festgelegt, damit Anwender den Wechsel rechtzeitig planen können. 

Ab dem 23. Oktober 2026 dürfen PFAS-haltige Löschschäume nicht mehr in tragbare Feuerlöscher eingefüllt oder in den Verkehr gebracht werden. Für alkoholbeständige Schaummittel tritt das Verbot am 23. April 2027 in Kraft.

Wichtig: Da herkömmliche Schaumlöschmittel für tragbare Feuerlöscher nicht mehr produziert werden, ist ein Austausch des Löschmittels in bestehenden Geräten bereits heute nicht mehr möglich.

Die Verwendung bestehender PFAS-haltiger Feuerlöscher bleibt noch bis 31. Dezember 2030 erlaubt. Danach dürfen diese Geräte nicht weiter betrieben werden und müssen entweder umgerüstet oder ersetzt werden. 

Wichtig: Eine Umrüstung ist häufig nicht wirtschaftlich oder technisch realisierbar, weshalb sich eine frühzeitige Planung des Austauschs empfiehlt. 

Wer jetzt auf fluorfreie Alternativen setzt, stellt nicht nur die gesetzliche Konformität sicher, sondern profitiert auch von einem reibungsarmen und wirtschaftlichen Übergang. Zudem empfehlen wir Betreibern, für die Behandlung der Löschmittel im Bestand, speziell nach einem Löscheinsatz, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, die Verordnung sieht punktuelle Ausnahmen für bestimmte Einsatzbereiche vor – jedoch nicht für tragbare Feuerlöscher in der zivilen Nutzung. Eine Ausnahme betrifft lediglich spezielle Anwendungen wie:

  • Militärische oder zivile Schiffe  mit Bestandsschutz (Geräte vor dem 23.10.2025 an Bord)
  • Offshore-Anlagen  der Öl- und Gasindustrie
  • Betriebe nach Richtlinie 2012/18/EU (z. B. Störfallbetriebe, jedoch nicht zivile Luftfahrt und Flughäfen)

Weitere Ausnahmen für Ausbildung und Feuerwehren

Abweichend vom generellen Verbot dürfen PFAS-haltige Feuerlöschschäume mit einer Konzentration ab 1 mg/l noch bis zum 23. April 2027 in bestimmten Fällen verwendet werden. Dies betrifft zum einen den Einsatz bei Ausbildung und Prüfung, allerdings nur, wenn sämtliche Freisetzungen des Schaums vollständig aufgefangen werden. Zum anderen dürfen auch öffentliche Feuerwehren sowie private Feuerwehren mit öffentlichen Aufgaben PFAS-haltige Löschmittel weiterhin einsetzen – ausgenommen sind dabei Einsätze in Industriebetrieben, die unter die Seveso-III-Richtlinie (2012/18/EU) fallen, sofern der Schaum ausschließlich dafür vorgesehen ist.

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Betreiberpflichten & Kennzeichnung ab 2026

Bereits ab dem 23. Oktober 2026 gelten neue Betreiberpflichten. PFAS-haltige Löschschäume dürfen dann ausschließlich zur Bekämpfung von Bränden mit entzündbaren Flüssigkeiten (Brandklasse B) eingesetzt werden. Betreiber müssen sicherstellen, dass Emissionen in die Umwelt sowie die Exposition gegenüber Menschen so gering wie möglich bleiben. Zudem sind nicht verwendete Schaummittel, Abfälle und Abwässer getrennt zu sammeln und fachgerecht zu entsorgen.

Ebenfalls verpflichtend ist die Erstellung eines Managementplans, der Angaben zu Einsatzmengen, Wartung, Reinigung, Notfallmaßnahmen und einer Strategie zum Übergang auf fluorfreie Alternativen enthält. Dieser Plan muss jährlich aktualisiert und mindestens 15 Jahre aufbewahrt werden.

Ab demselben Zeitpunkt tritt außerdem eine Kennzeichnungspflicht in Kraft: PFAS-haltige Schäume mit einer Konzentration von mindestens 1 mg/l müssen mit dem Hinweis „ACHTUNG: Enthält per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) ≥ 1 mg/l“ versehen werden. Die Kennzeichnung muss gut sichtbar, dauerhaft und in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaats angebracht sein – auch für Lagerbestände und Abfälle.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Für Unternehmen bedeutet die neue Verordnung: Jetzt ist die richtige Zeit, aktiv zu werden. Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme aller vorhandenen Feuerlöscher und Löschsysteme, um festzustellen, welche Geräte PFAS-haltige Schaummittel enthalten. Anschließend sollte ein Umrüst- oder Austauschplan erstellt werden, der nicht nur den Wechsel zu fluorfreien Alternativen, sondern auch deren rechtzeitige Beschaffung berücksichtigt.

Ebenso wichtig ist die fachgerechte Entsorgung vorhandener Bestände – inklusive der Einhaltung aller Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Begleitend sollten Mitarbeitende geschult und über die neuen Anforderungen informiert werden. Eine sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen schafft Transparenz und ist im Falle behördlicher Kontrollen ein klarer Vorteil.

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Wir unterstützen Sie

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Der Wechsel auf fluorfreie Löschmittel ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Investition in Nachhaltigkeit und Zukunftssicherheit. CWS Fire Safety begleitet Unternehmen auf diesem Weg – zuverlässig, planbar und mit einem klaren Fokus auf Wirtschaftlichkeit und Sicherheit.

Wir unterstützen Sie bei der Analyse Ihrer Bestände, beraten Sie bei der Auswahl geeigneter Alternativen und übernehmen auf Wunsch den kompletten Austauschprozess. Besonders sinnvoll ist es, anstehende Wartungstermine zu nutzen, um den Umstieg effizient zu gestalten. So lassen sich doppelte Anfahrtskosten vermeiden und steigende Entsorgungskosten nach Ablauf der Fristen verhindern.

Mit CWS Fire Safety an Ihrer Seite gelingt der Übergang zu einer PFAS-freien Brandschutzlösung reibungslos, nachhaltig und gesetzeskonform.

 

Haben Sie noch Fragen?

Häufige Fragen

zum aktuellen Stand bzgl. PFAS-Verbot und zur EU-Verordnung 2025/1988

Was regelt die EU-Verordnung 2025/1988?

Die EU-Verordnung 2025/1988 legt das schrittweise Verbot von PFAS in Feuerlöschschäumen fest. Ziel ist es, die Emission von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen zu reduzieren und die Gesundheit von Mensch und Umwelt zu schützen. Ab 23. Oktober 2030 dürfen PFAS-haltige Löschmittel mit einer Konzentration von mindestens 1 mg/l weder verwendet noch in Verkehr gebracht werden.

Ab wann gilt das PFAS-Verbot für tragbare Feuerlöscher?

Das Inverkehrbringen PFAS-haltiger Löschschäume ist nur noch bis 23. Oktober 2026 erlaubt. Für alkoholbeständige Schaummittel in tragbaren Feuerlöschern gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis 23. April 2027. Die tatsächliche Nutzung vorhandener Geräte bleibt bis 31. Dezember 2030 gestattet. Danach müssen die Löscher ersetzt oder außer Betrieb genommen werden.

Welche Ausnahmen sind vorgesehen?

Ausnahmen gelten nur in spezifischen Einsatzbereichen wie auf militärischen oder zivilen Schiffen (Bestandsschutz für Geräte vor dem 23.10.2025), in Offshore-Anlagen der Öl- und Gasindustrie sowie in Betrieben nach der Seveso-III-Richtlinie (2012/18/EU). Für tragbare Feuerlöscher in der zivilen Nutzung bestehen keine Ausnahmen.
Darüber hinaus dürfen Feuerwehren und Ausbildungseinrichtungen PFAS-haltige Schäume bis zum 23. April 2027 verwenden – jedoch nur, wenn der Schaum vollständig aufgefangen und umweltgerecht entsorgt wird.

Was bedeutet das für Betreiber von Feuerlöschern?

Betreiber müssen ihre Bestände prüfen und PFAS-haltige Feuerlöscher rechtzeitig ersetzen. Zudem sind sie verpflichtet, ab Oktober 2026 bestimmte Auflagen zur Nutzung, Dokumentation und Entsorgung einzuhalten. Dazu gehört auch die Erstellung eines Managementplans, der alle Maßnahmen zur Verwendung, Reinigung, Wartung und Umstellung auf fluorfreie Löschmittel dokumentiert.

Wie müssen PFAS-haltige Löschmittel künftig gekennzeichnet werden?

Ab dem 23. Oktober 2026 gilt eine verbindliche Kennzeichnungspflicht für PFAS-haltige Feuerlöschschäume mit einer Konzentration ab 1 mg/l. Das Etikett muss den Hinweis tragen: „ACHTUNG: Enthält per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) ≥ 1 mg/l“.
Die Kennzeichnung muss gut sichtbar, dauerhaft und in der Amtssprache des Mitgliedstaates angebracht werden.

Wie erfolgt die fachgerechte Entsorgung PFAS-haltiger Feuerlöscher?

PFAS-haltige Löschmittel und Geräte müssen getrennt gesammelt und durch zertifizierte Entsorgungsunternehmen fachgerecht behandelt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass keine Rückstände in die Umwelt gelangen. Auch Reinigungsabwässer und Rückstände aus Wartungen gelten als PFAS-haltige Abfälle und sind entsprechend zu entsorgen. Eine Dokumentation dieser Prozesse ist verpflichtend.

Welche Alternativen zu PFAS-haltigen Löschmitteln gibt es?

Moderne fluorfreie Schaummittel bieten heute eine leistungsfähige und umweltfreundliche Alternative zu PFAS-haltigen Produkten. Sie eignen sich für viele Brandklassen, insbesondere für Brandklasse A (feste Stoffe) und B (Flüssigkeiten), und sind vollständig biologisch abbaubar. CWS Fire Safety bietet geprüfte fluorfreie Löschlösungen, die sowohl den aktuellen Normen als auch den Anforderungen der neuen EU-Verordnung entsprechen.

Ist eine Umrüstung bestehender Feuerlöscher möglich?

In Einzelfällen kann eine technische Umrüstung geprüft werden, beispielsweise durch Austausch der Löschmittelflasche. In der Praxis ist dies jedoch oft nicht wirtschaftlich oder nicht technisch sinnvoll, da die Geräte nicht auf fluorfreie Schäume ausgelegt sind. Ein vollständiger Austausch ist daher meist die bessere Lösung.

Wie können Unternehmen den Umstieg wirtschaftlich gestalten?

Ein frühzeitiger Austausch im Rahmen geplanter Wartungstermine spart Zeit und Kosten. So lassen sich Doppelanfahrten vermeiden und Entsorgungskosten verringern, die nach Ablauf der Fristen steigen werden. CWS Fire Safety unterstützt Unternehmen dabei, einen individuellen Umrüstplan zu entwickeln und den Übergang auf fluorfreie Systeme effizient zu gestalten.

Welche Vorteile bietet der Umstieg auf fluorfreie Feuerlöscher?

Der Wechsel auf fluorfreie Löschmittel reduziert Umweltrisiken, vermeidet zukünftige Haftungsfragen und sorgt für rechtssicheren Brandschutz. Zudem profitieren Unternehmen von einer nachhaltigen, zukunftssicheren Lösung, die sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch überzeugt.